Fahrzeugbrief

Für die Absicherung eines Autokredites muss gelegentlich der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt werden. Gleichzeitig wird eine Sicherungsübereignung verfasst. Hierdurch bleibt die Bank zwar Eigentümer des Fahrzeugs, der Käufer jedoch wird zum Besitzer und kann dieses ganz nach Wunsch nutzen. Im Rahmen der Sicherungsübereignung verpflichtet sich der Kreditnehmer, das Fahrzeug zu pflegen und nach Unfällen wieder instand zu setzen. Die Einreichung der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie der Fahrzeugbrief heute auch genannt wird, erfolgt direkt mit der Kreditaufnahme. Dies gibt der Bank die Sicherheit, dass das Fahrzeug während der Laufzeit nicht verkauft wird, denn nur wenn diese Bescheinigung vorliegt, kann ein Verkauf erfolgen.

Zum » Autokredit-Lexikon

Zum » Autokreditrechner

Zur Startseite » Autokredit-Vergleich