Autofahrer und Verkehrsteilnehmer aufgepasst: Pünktlich zum Jahreswechsel sind mit dem 01. Januar 2017 eine Reihe neuer Regelungen in Kraft getreten. Was sich ändert und welche Maßnahmen noch für 2017 geplant sind.
Sie haben gerade ein Elektrowagen von Tesla gekauft und wollen die bisher freie Aufladung in Anspruch nehmen? Dann sollte ihr Neuwagen noch vor dem 01. April 2017 ausgeliefert werden, denn nur dann ist die Aufladung ihres Teslamodells auch weiterhin kostenlos möglich, so wie auch für bestehende und bereits zugelassene Elektrowagen von Tesla. Für alle anderen kostet der Gang an die Aufladestelle seit dem 01. Januar 2017 Geld. Mehr Geld muss auch für Führerscheinprüfungen bezahlt werden, hier sind die Gebühren aber nur moderat angehoben worden. Auch die Hauptuntersuchung, die sogenannte HU, die alle zwei Jahre fällig wird, und die Abgasuntersuchung schlagen mit erhöhten Gebühren zu Buche. Die Preise für die HU variieren im Jahr 2017 pro Bundesland zwischen 35 und 54,86 Euro. Für die Abgasuntersuchung ist übrigens geplant, dass diese statt als On-Board-Diagnose wieder am Auspuff direkt erfolgen soll, um Grenzwert-Überschreitungen besser ermitteln zu können.
Wenn das Quad an Dir vorbeisaust
Neue Regeln gelten auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer. Motor- und Kleinkrafträder, die neu zugelassen werden sollen, müssen die Emissionsvorgaben der Euro-4-Norm erfüllen. Im Vergleich zur vorher gültigen Euro-3-Vorgabe wurde der Emissions-Grenzwert um die Hälfte herabgesetzt. Ändern wird sich auch etwas für Quads, die bisher angewendete 15 KW Leistungsgrenze wird in ein Limit von 90km/h umgewandelt. Da kann es künftig schon mal möglich sein, von einem dieser vierrädrigen Sportfahrzeuge überholt zu werden. Auch auf dem Radweg kann es künftig zu Begegnungen der besonderen Art kommen, denn ab 01. Januar 2017 dürfen die langsameren E-Bikes mit nicht mehr als 25km/h auf Radwegen fahren, die das „E-Bikes frei“-Verkehrszeichen tragen.
Die Rettungsgasse wird jetzt anders gebildet
Wenn von hinten die RTW-Sirene zu hören ist, muss eine Rettungsgasse gebildet werden, um den Krankenwagen durchzulassen. Für 2017 gibt es nun eine neue Vorgabe zur Bildung der Rettungsgasse: Fahrbahnen mit mindestens zwei Spuren werden in der Mitte freigemacht. Fahrzeuge auf der linken Spur bewegen sich dazu weiter nach links, Fahrzeuge auf der rechten Spur bewegen sich weiter nach rechts. Diese neue Regelung wird auch für vierspurige Fahrbahnen angewendet.